
Ein Antrag auf Katastervermessung läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:
Der ÖbV führt nach Auswertung der Vorbereitungsdaten und der Ankündigung der Vermessung bei den Beteiligten die örtlichen Vermessungsarbeiten aus. Zur Anhörung der Beteiligten wird ein Grenztermin durchgeführt und die Eigentümer können sich zum Grenzverlauf äußern. Im Ergebnis werden die Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsfrist bekannt gegeben. Nach dem Grenztermin werden in der Regel die Grenzen in ihren Grenzpunkten abgemarkt. Der ÖbV erstellt einen Kostenbescheid für die örtliche Katastervermessung gemäß SächsVermKoVO und übergibt die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters an die Abteilung Vermessung.
Die Abteilung Vermessung
Bei größeren Messgebieten erfolgt die Bekanntgabe gegebenenfalls durch Offenlegung.
Das Grundbuchamt benötigt im Falle eines Eigentumswechsels die entsprechenden Unterlagen vom Notar, um die Veränderungen im Eigentum des Grundstücks eintragen zu können. Die aktuellen Eigentümerangaben werden der Abteilung Vermessung durch das Grundbuchamt im Datenaustausch übermittelt und im Liegenschaftskataster nachrichtlich geführt.
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßpark 22
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
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