
Bewerber für die Jägerprüfung 2010 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge können bis spätestens 25.03.2010 beim Landratsamt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung stellen. Zum Zeitpunkt des Meldeschlusses müssen die Bewerber mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt sein. Die Anmeldegebühr beträgt 5,00 Euro.
Der Anmeldung sind beizufügen
Weiterhin hat der Bewerber gemäß § 8 Abs. 3 Jägerprüfungsordnung so rechtzeitig die Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen, dass dieses spätestens zur Anmeldung vorliegt (Antragstellung bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde; Verwendungszweck: Zulassung zur Jägerprüfung).
Vor Beginn des Prüfungsabschnittes "Jagdliches Schießen" hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung gemäß § 10 Abs. 1 der Jägerprüfungsordnung nachzuweisen.
Kontakt
Abteilung Ordnungsangelegenheiten
Referat Sicherheit und Ordnung
Zehistaer Straße 9
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-208
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