
Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen, sowie eines funktionsfähigen Naturhaushaltes. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt wie auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen.
Aufgabe des Landratsamtes ist die nachhaltige Sicherung der Umweltqualität über den Vollzug der Umweltgesetze und Verordnungen, realisiert insbesondere über die Fachabteilung Umwelt, die in die vier klassischen Fachbereiche des Umweltschutzes: Gewässerschutz, Immissionsschutz, Naturschutz und Abfall / Altlasten / Bodenschutz gegliedert ist.
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