
Die Innenstadt von Sebnitz hat es am 07./08.08.2010 besonders hart getroffen.
Die letzten Wochen haben gezeigt, wie schnell eine Katastrophensituation eintreten kann.
Nun scheint sich die Wetterlage erst einmal etwas zu beruhigen. Die Schäden, die durch die starken Regenfälle verursacht wurden, kommen jetzt in aller Deutlichkeit zum Vorschein. Zwischenzeitlich sind viele Hilfsmaßnahmen angelaufen. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite, an wen Sie sich im Schadensfall wenden können. Unter der Rubrik "Hilfe und Unterstützung - Angebote" sind die wichtigsten Anlaufstellen zusammengefasst, wobei die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Außerdem können Sie hier Informationen über die Alarmierung im Katastrophenfall, zu Wetteraussichten und Pegelständen abrufen.
Viele Bürgerinnen und Bürger bieten in einer solchen Situation spontan ihre Hilfe an – sei es durch praktische Hilfe beim Beräumen von Schlamm und Müll oder aber durch finanzielle Unterstützung in Form von Spenden.
Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, kann dies auch im Landratsamt tun. Das für diesen Zweck eingerichtete Spendenkonto lautet:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ: 850 503 00
Konto: 31 00 266 004
Kontoinhaber: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verwendungszweck: Spende für Hochwasseropfer August 2010
Sirenenvoralarm im Altkreis Sächsische Schweiz bei Ankündigung einer gefahrdrohenden Situation:
3 Minuten Dauerton.
Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gelten bei Auslösung des Katastrophenalarms in ihrem Gebiet folgende Sirenensignale:
Katastrophenalarm:
Altkreis Sächsische Schweiz: 15 Töne von jeweils 2 Sec. Dauer mit 2 Sec. Pause
Altkreis Weißeritzkreis: 6 Töne von jeweils 5 Sec. Dauer mit 5 Sec. Pause
Das Hochwasser im August 2010 hat in insgesamt 22 Kommunen des Landkreises mittlere und schwere Schäden an Straßen, Brücken, Gebäuden und Gewässern verursacht.
Schadensschwerpunkt ist das Gebiet des Altkreises Sächsische Schweiz, dort insbesondere das Kirnitzschtal sowie die Städte Sebnitz, Neustadt i. Sa. und Bad Schandau.
Die Schadenserfassung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch mit einer Schadenssumme von über 70 Millionen Euro insgesamt zu rechnen.
Straßenschäden
Hier sind in erster Linie Ausspülungen und Zerstörungen von Bauwerken, wie Brücken und Stützwänden entstanden. Rund 18 Mio. € an Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen sowie Brücken sind bis jetzt (Stand: 18.08.2010) erfasst. Rund 1,5 Mio. € sind für Sofortmaßnahmen nötig, ungefähr 10 Mio. € kosten die erforderlichen Instandsetzungen.
Schäden an Gebäuden und in Unternehmen
Die Erfassung der Schäden ist noch abgeschlossen. Allein Sebnitz geht derzeit von einer Schadenssumme an privaten Gebäuden und in Unternehmen von ca. 8 Mio. € aus.
Die Schäden durch den Starkregen am 16. August 2010 sind zu wesentlichen Teilen auf Vorschädigungen durch das Hochwasser am 7./8. August zurückzuführen.
Betroffen sind 12 Kommunen, ebenfalls auf dem Gebiet des Altkreises Sächsische Schweiz, so auch wieder das Kirnitzschtal. Aber auch in Pirna kam es diesmal zu Überschwemmungen, die Erdrutsche und Kellerüberflutungen sowie Schlammlawinen verursachten. Straßen mussten teilweise gesperrt werden.
Hilfe und Unterstützungsangebote bei der Schadensbeseitigung
Als Grundstückseigentümer ist man verpflichtet, sein Hab und Gut gegen eventuell auftretende Schäden zu sichern und, wenn das nicht ausreicht, angemessen zu versichern. Anrainer an Gewässern sollten eine Versicherung gegen Hochwasserschäden abschließen, um entsprechend finanziell abgesichert zu sein. Bitter ist es für diejenigen, die auf Grund von bereits eingetretenen Versicherungsfällen keine derartige Police mehr abschließen können. Hier ist anderweitige Hilfe gefragt.
Der Freistaat hat zunächst das Angebot gemacht, dass Geschädigte zinsverbilligte Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – in Anspruch nehmen können. Nun wurde zusätzlich von der Landesregierung ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Zur Verteilung der Mittel wird im Landratsamt ein Gremium gebildet. Wer dann als Ansprechpartner fungiert, erfahren Sie aktuell in den Bürgerbüros des Landratsamtes sowie auf dieser Internetseite.
Auch die Arbeitsagentur, die ARGE, die IHK und weitere öffentliche Einrichtungen und Institutionen bieten den Betroffenen Unterstützung im Rahmen ihrer Zuständigkeit an. Bitte informieren Sie sich auch hier über die Bürgerbüros des Landratsamtes bzw. in den Einrichtungen direkt.
Was tun im Katastrophenfall?
Vorbereitung des Landratsamtes auf eine mögliche Katastrophensituation
Bei einer drohenden Gefahr werden die Bürgerinnen und Bürger über Sirenenvoralarm informiert.
Sirenenvoralarmbei
Ankündigung einer gefahrdrohenden Situation
Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gelten bei Auslösung des Katastrophenalarms in ihrem Gebiet folgende Sirenensignale:
Katastrophenalarmist die Rechtsgrundlage zum außergewöhnlichen Handeln. Das heißt, nach Auslösung des Katastrophenalarms besteht die Möglichkeit auf sämtliche Behörden und Organisationen zurückzugreifen und diese in die Schadensbekämpfung einzubinden. Das geht bis hin zu den Bundeseinrichtungen, z. B. Bundeswehr oder Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Wurde Katastrophenalarm ausgelöst, nimmt der Katastrophenstab des Landratsamtes sofort seine Arbeit auf. Er arbeitet rund um die Uhr.
Auch die Feuerwehren des Landkreises sind dann Tag und Nacht im Einsatz. Bei Erfordernis erhalten diese Unterstützung von Wehren außerhalb des Kreises.
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
In den letzten Jahren haben mehrere Katastrophen uns deutlich vor Augen geführt, dass es erforderlich ist, für den Not- und Ernstfall im privaten Haushalt vorzusorgen.
Wichtige Maßnahme: Bevorraten
Bevorraten Sie sich mit Grundvorräten an Lebensmitteln, wichtigen Medikamenten, Hygieneartikeln und Trinkwasser!
Halten Sie ein Notgepäck und Dokumente (wassergeschützt aufbewahren) für den Fall der Fälle bereit!
Denken Sie auch an Taschenlampen, Kerzen, ein batteriebetriebenes Radio, um sich aktuell informieren zu können!
Sollte es zu Evakuierungen kommen, denken Sie auch an Ihre Kinder und packen Sie das Lieblingskuscheltier mit ein!
Verhalten bei drohendem Hochwasser:
Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen:
Kontakt für Notsituationen und organisatorische Fragen
Die Notrufnummer 112 steht für dringende Hilfe in Notsituationen oder beobachteten Gefahrensituationen zur Verfügung. Sie soll nicht für organisatorische Fragen genutzt werden. Dafür steht nach dem Ausrufen des Katastrophenalarmes das Bürgertelefon 03501 515-456 zur Verfügung. Weitere Rufnummern werden bei Bedarf bekannt gegeben.
Wichtig ist auch zu wissen, bei welchen Pegelständen markante Punkte in unseren Städten und Gemeinden entlang der Elbe überflutet sind. Hier ein kurzer Überblick:
Überflutete lokale Punkte bei den genannten Pegelständen der Elbe
In diesem Jahr vergibt das Bundesministerium des Innern (BMI) zum zweiten Mal den Preis zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.
Der Förderpreis "Helfende Hand" wird am 5. Dezember, dem internationalen Tag des Ehrenamtes, von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.
Der Landkreis unterstütz ausdrücklich die Initiative des BMI, um das ehrenamtliche Engagement einzelner Gruppen oder Einrichtungen im Bevölkerungsschutz einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, seine Bedeutung zu würdigen und dieser wichtigen Säule unseres Gemeinwesens eine größere Wertschätzung zuteil werden zu lassen.
Die "Helfende Hand" zeichnet Ideen und Konzepte in drei Kategorien aus:
Jede Einzelperson, Gruppe oder Einrichtung, jeder Verein und Verband oder jede sonstige Organisation, die Projekte in den ersten beiden Kategorien umgesetzt oder entwickelt hat, kann sich bewerben. Es ist auch möglich, ein Projekt oder ein Unternehmen / einen Arbeitgeber vorzuschlagen.
Der Landkreis würde sich freuen, wenn sich auch in diesem Jahr viele unserer Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Verbände sowie alle weiteren Interessenten mit ihren Projekten bewerben. Wir haben viele innovative Ideen und Projekte vorzuweisen, die große Chancen haben, den begehrten Preis zu gewinnen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2010.
Die Bewerbung ist über ein Onlineformular, welches Sie unter unten genannten Link finden, möglich. Natürlich kann die Bewerbung auch schriftlich eingereicht werden. Das dafür nötige Formular können Sie ebenfalls unter unten angegebenen Link abrufen. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen rund um den Preis inklusive einer Dokumentation der Preisverleihung 2009.
Hausanschrift:
01796 Pirna, Zehistaer Straße 7 (Haus F)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
| Telefon: | 03501 515-453 |
|---|---|
| Fax: | 03501 515-222 |
| E-Mail: |
| Montag: | 08:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag: | 08:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 11:30 Uhr |