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Kirche und Schloss Dippoldiswalde, Neustadt - Brunnen
 

Hochwasserinformationen

Hochwasser in Sebnitz

Die Innenstadt von Sebnitz hat es am 07./08.08.2010 besonders hart getroffen.

Die letzten Wochen haben gezeigt, wie schnell eine Katastrophensituation eintreten kann.

Nun scheint sich die Wetterlage erst einmal etwas zu beruhigen. Die Schäden, die durch die starken Regenfälle verursacht wurden, kommen jetzt in aller Deutlichkeit zum Vorschein. Zwischenzeitlich sind viele Hilfsmaßnahmen angelaufen. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite, an wen Sie sich im Schadensfall wenden können. Unter der Rubrik "Hilfe und Unterstützung - Angebote" sind die wichtigsten Anlaufstellen zusammengefasst, wobei die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Außerdem können Sie hier Informationen über die Alarmierung im Katastrophenfall, zu Wetteraussichten und Pegelständen abrufen.

Landratsamt hat Spendenkonto eingerichtet

Viele Bürgerinnen und Bürger bieten in einer solchen Situation spontan ihre Hilfe an – sei es durch praktische Hilfe beim Beräumen von Schlamm und Müll oder aber durch finanzielle Unterstützung in Form von Spenden.

Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, kann dies auch im Landratsamt tun. Das für diesen Zweck eingerichtete Spendenkonto lautet:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ: 850 503 00
Konto: 31 00 266 004

Kontoinhaber: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Verwendungszweck: Spende für Hochwasseropfer August 2010

Hilfe und Unterstützung - Angebote

26.08.2010

Bürgerbüros der Landratsamtes nehmen Schadensmeldungen entgegen

Die Landkreisverwaltung nimmt über die Bürgerbüros weiterhin Schadensmeldungen entgegen und leiten diese umgehend an den direkten Ansprechpartner bei der SAB weiter.
 
Der Referatsleiter Wirtschaftsförderung Andreas Tänzer, steht Hilfesuchenden für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Hochwasser zur Verfügung und koordiniert den weiteren Verfahrensweg mit den Netzwerkpartnern der IHK, HWK, OSD, TVSSW, DEHOGA und weiteren Verbänden. 

Sirenensignale

Sirenenvoralarm im Altkreis Sächsische Schweiz bei Ankündigung einer gefahrdrohenden Situation:

3 Minuten Dauerton.

 

Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gelten bei Auslösung des Katastrophenalarms in ihrem Gebiet folgende Sirenensignale:

Katastrophenalarm:

Altkreis Sächsische Schweiz:       15 Töne von jeweils 2 Sec. Dauer mit 2 Sec. Pause

Altkreis Weißeritzkreis:                     6 Töne von jeweils 5 Sec. Dauer mit 5 Sec. Pause

Allgemeinverfügung zur Sperrung von Waldgebieten in der Sächsischen Schweiz wird ab 14.08.2010 aufgehoben

20.08.2010

Pegelstände der Flüsse in Sachsen und Tschechien

Hier können Sie sich aktuell über die Pegelstände der Flüsse auf deutscher sowie auf tschechischer Seite informieren.

Augusthochwasser 2010 – Eine erste Bilanz

Vorbereitung des Landratsamtes auf eine mögliche Katastrophensituation

Das Hochwasser im August 2010 hat in insgesamt 22 Kommunen des Landkreises mittlere und schwere Schäden an Straßen, Brücken, Gebäuden und Gewässern verursacht.

Schadensschwerpunkt ist das Gebiet des Altkreises Sächsische Schweiz, dort insbesondere das Kirnitzschtal sowie die Städte Sebnitz, Neustadt i. Sa. und Bad Schandau.

Die Schadenserfassung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch mit einer Schadenssumme von über 70 Millionen Euro insgesamt zu rechnen.

Straßenschäden

Hier sind in erster Linie Ausspülungen und Zerstörungen von Bauwerken, wie Brücken und Stützwänden entstanden. Rund 18 Mio. € an Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen sowie Brücken sind bis jetzt (Stand: 18.08.2010) erfasst. Rund 1,5 Mio. € sind für Sofortmaßnahmen nötig, ungefähr 10 Mio. € kosten die erforderlichen Instandsetzungen.

Schäden an Gebäuden und in Unternehmen

Die Erfassung der Schäden ist noch abgeschlossen. Allein Sebnitz geht derzeit von einer Schadenssumme an privaten Gebäuden und in Unternehmen von ca. 8 Mio. € aus.

 

Die Schäden durch den Starkregen am 16. August 2010 sind zu wesentlichen Teilen auf Vorschädigungen durch das Hochwasser am 7./8. August zurückzuführen.

Betroffen sind 12 Kommunen, ebenfalls auf dem Gebiet des Altkreises Sächsische Schweiz, so auch wieder das Kirnitzschtal. Aber auch in Pirna kam es diesmal zu Überschwemmungen, die Erdrutsche und Kellerüberflutungen sowie Schlammlawinen verursachten. Straßen mussten teilweise gesperrt werden.

Hilfe und Unterstützungsangebote bei der Schadensbeseitigung

Als Grundstückseigentümer ist man verpflichtet, sein Hab und Gut gegen eventuell auftretende Schäden zu sichern und, wenn das nicht ausreicht, angemessen zu versichern. Anrainer an Gewässern sollten eine Versicherung gegen Hochwasserschäden abschließen, um entsprechend finanziell  abgesichert zu sein. Bitter ist es für diejenigen, die auf Grund von bereits eingetretenen Versicherungsfällen keine derartige Police mehr abschließen können. Hier ist anderweitige Hilfe gefragt.

Der Freistaat hat zunächst das Angebot gemacht, dass Geschädigte zinsverbilligte Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – in Anspruch nehmen können. Nun wurde zusätzlich von der Landesregierung ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Zur Verteilung der Mittel wird im Landratsamt ein Gremium gebildet. Wer dann als Ansprechpartner fungiert, erfahren Sie aktuell in den Bürgerbüros des Landratsamtes sowie auf dieser Internetseite. 

Auch die Arbeitsagentur, die ARGE, die IHK und weitere öffentliche Einrichtungen und Institutionen bieten den Betroffenen Unterstützung im Rahmen ihrer Zuständigkeit an. Bitte informieren Sie sich auch hier über die Bürgerbüros des Landratsamtes bzw. in den Einrichtungen direkt.

 

 

Was tun im Katastrophenfall?

Vorbereitung des Landratsamtes auf eine mögliche Katastrophensituation

Bei einer drohenden Gefahr werden die Bürgerinnen und Bürger über Sirenenvoralarm informiert.

Sirenenvoralarmbei

Ankündigung einer gefahrdrohenden Situation

  • im Altkreis Sächsische Schweiz: 3 Minuten Dauerton.

Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gelten bei Auslösung des Katastrophenalarms in ihrem Gebiet folgende Sirenensignale:

  • im Altkreis Sächsische Schweiz:
    Katastrophernalarm: 1 Minute aufschwellender und abschwellender Heulton (15 Töne von 2 Sekunden Dauer und 2 Sekunden Pause)
  • im Altkreis Weißeritzkreis:
    Katastrophenalarm: 1 Minute Heulton (6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause)

Katastrophenalarmist die Rechtsgrundlage zum außergewöhnlichen Handeln. Das heißt,  nach Auslösung des Katastrophenalarms besteht die Möglichkeit auf sämtliche Behörden und Organisationen zurückzugreifen und diese in die Schadensbekämpfung einzubinden. Das geht bis hin zu den Bundeseinrichtungen, z. B. Bundeswehr oder Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

Wurde Katastrophenalarm ausgelöst, nimmt der Katastrophenstab des Landratsamtes sofort seine Arbeit auf. Er arbeitet rund um die Uhr.

Auch die Feuerwehren des Landkreises sind dann Tag und Nacht im Einsatz. Bei Erfordernis erhalten diese Unterstützung von Wehren außerhalb des Kreises.

 

Verhaltenshinweise für die Bevölkerung

In den letzten Jahren haben mehrere Katastrophen uns deutlich vor Augen geführt, dass es erforderlich ist, für den Not- und Ernstfall im privaten Haushalt vorzusorgen.

Wichtige Maßnahme: Bevorraten

Bevorraten Sie sich mit Grundvorräten an Lebensmitteln, wichtigen Medikamenten, Hygieneartikeln und Trinkwasser!

Halten Sie ein Notgepäck und Dokumente (wassergeschützt aufbewahren) für den Fall der Fälle bereit!

Denken Sie auch an Taschenlampen, Kerzen, ein batteriebetriebenes Radio, um sich aktuell informieren zu können!

Sollte es zu Evakuierungen kommen, denken Sie auch an Ihre Kinder und packen Sie das Lieblingskuscheltier mit ein!

Verhalten bei drohendem Hochwasser:

  • Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Informieren Sie gegebenenfalls zusätzlich ihre Mitbewohner.
  • Überprüfen und ergänzen Sie getroffene Vorsorgemaßnahmen.
  • Räumen Sie gefährdete Räume aus.
  • Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen etc. ab.
  • Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab, z. B. die Tiefkühltruhe im Keller. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser!
  • Überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller.
  • Entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
  • Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.

Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen:

  • Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
  • Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder bis über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen.

 

Kontakt für Notsituationen und organisatorische Fragen

Die Notrufnummer 112 steht für dringende Hilfe in Notsituationen oder beobachteten Gefahrensituationen zur Verfügung. Sie soll nicht für organisatorische Fragen genutzt werden. Dafür steht nach dem Ausrufen des Katastrophenalarmes das Bürgertelefon 03501 515-456 zur Verfügung. Weitere Rufnummern werden bei Bedarf bekannt gegeben.

Wichtig ist auch zu wissen, bei welchen Pegelständen markante Punkte in unseren Städten und Gemeinden entlang der Elbe überflutet sind. Hier ein kurzer Überblick:

 

Überflutete lokale Punkte bei den genannten Pegelständen der Elbe

  • Bad Schandau:
    Kirnitzschtalstraße, Höhe Sigls Gasthof bei 6,90 m
    B 172 bei 7,50 m
  • Königstein: 
    Reißiger Platz (B 172) bei 7,65 m Kurort
  • Rathen:   
    Höhe Lebensmittelgeschäft Karsch bei 5,50 m
  • Wehlen: 
    Marktplatz bei 7,00 m
    Elbeparkplatz bei 3,55 m
  • Pirna: 
    Copitz Brückenschleife bei 5,90 m
    Gesamtbrückenauffahrt Altstadt bei 6,00 m
    Bahnunterführung Klosterstraße bei 5,40 m
  • Obervogelgesang:     bei 4,80 m
  • Niedervogelgesang:  bei 4,60 m

Förderpreis Helfende Hand 2010

Bundesministerium des Innern vergibt Förderpreis zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz

Förderpreis Helfende Hand zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz

In diesem Jahr vergibt das Bundesministerium des Innern (BMI) zum zweiten Mal den Preis zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.

Der Förderpreis "Helfende Hand" wird am 5. Dezember, dem internationalen Tag des Ehrenamtes, von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.

Der Landkreis unterstütz ausdrücklich die Initiative des BMI, um das ehrenamtliche Engagement einzelner Gruppen oder Einrichtungen im Bevölkerungsschutz einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, seine Bedeutung zu würdigen und dieser wichtigen Säule unseres Gemeinwesens eine größere Wertschätzung zuteil werden zu lassen.

 

Die "Helfende Hand" zeichnet Ideen und Konzepte in drei Kategorien aus:

  1. Konzepte, die das Interesse für ein ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz wecken. 
  2. Projekte in der Nachwuchs- und Jugendarbeit, die zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz beitragen.
  3. Zudem kürt der Preis ein Unternehmen, das den ehrenamtlichen Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbildlich unterstützt.

Jede Einzelperson, Gruppe oder Einrichtung, jeder Verein und Verband oder jede sonstige Organisation, die Projekte in den ersten beiden Kategorien umgesetzt oder entwickelt hat, kann sich bewerben. Es ist auch möglich, ein Projekt oder ein Unternehmen / einen Arbeitgeber vorzuschlagen.

Der Landkreis würde sich freuen, wenn sich auch in diesem Jahr viele unserer Hilfsorganisationen, Feuerwehren und Verbände sowie alle weiteren Interessenten mit ihren Projekten bewerben. Wir haben viele innovative Ideen und Projekte vorzuweisen, die große Chancen haben, den begehrten Preis zu gewinnen.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2010.

Die Bewerbung ist über ein Onlineformular, welches Sie unter unten genannten Link finden, möglich. Natürlich kann die Bewerbung auch schriftlich eingereicht werden. Das dafür nötige Formular können Sie ebenfalls unter unten angegebenen Link abrufen. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen rund um den Preis inklusive einer Dokumentation der Preisverleihung 2009.

Unser Service für Sie


  

Karte vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Klaus Lüttjohann - Referatsleiter

Hausanschrift:
01796 Pirna, Zehistaer Straße 7 (Haus F)

Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon: 03501 515-453
Fax: 03501 515-222
E-Mail: E-Mail

Allgemeine Sprechzeiten

Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr