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Aktuelles

Übergabe von drei neuen Rettungstransportwagen an das DRK Pirna

20.05.2010

Bei der Übergabe - Landrat Michael Geisler u.a. im Gespräch mit David Apfel, stellv. Vorstandsvorsitzender des DRK Pirna und Lars Pechel, Leiter der Rettungswache Pirna (v.l.n.r.)

Bei der Übergabe - Landrat Michael Geisler u.a. im Gespräch mit David Apfel, stellv. Vorstandsvorsitzender des DRK Pirna und Lars Pechel, Leiter der Rettungswache Pirna (v.l.n.r.)

Am 19.05.2010 übergab Landrat Michael Geisler an den stellv. Vorstandsvorsitzenden des DRK Pirna, David Apel drei neue Rettungstransportwagen.

Die Fahrzeuge wurden europaweit ausgeschrieben und haben einen Wertumfang von insgesamt 372.000 EURO. Die Finanzierung erfolgte durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Die drei Rettungstransportwagen der Marke Mercedes Benz wurden durch die Firma Strobel in Aalen (BW) aufgebaut, davon ein Fahrzeug mit Kofferaufbau und zwei mit Kastenaufbauten. Der "Koffer" verfügt über ein größeres Platzangebot als der "Kasten" und ist besonders für umfangreichere Patientenversorgungen geeignet. Die Fahrzeuge sind mit modernster Technik ausgestattet. Dies ermöglicht eine optimale Versorgung der Patienten nach neuesten Standards.

Die Fahrzeuge dienen als Ersatz für Rettungstransportwagen aus den Jahren 2001, 2003 und 2005.

Davon erhält einen RTW-Koffer und einen RTW-Kasten die Rettungswache Pirna. Das dritte Fahrzeug ist für die Rettungswache Bad Schandau vorgesehen.

Kreistag beschließt neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst

Der Kreistag beschloss am 21.12.2009 die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst. Sie regelt die Erhebung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Notfallrettung, Krankentransport und Bergrettungsdienst im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Der Träger des Rettungsdienstes (Landkreis) vereinbart jährlich mit den Kostenträgern (Krankenkassen) einheitliche, leistungsgerechte Entgelte für den Rettungsdienst. Die Entgelte sind so zu bemessen, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist. Die Entgelte umfassen insbesondere die mit den Leistungserbringern im Rettungsdienst vereinbarten Vergütungen, die Kosten der Errichtung und Unterhaltung rettungsdienstlicher Einrichtungen einschließlich deren Abschreibungen, Miet- und Pachtzinsen sowie die Verwaltungskosten der Träger des Rettungsdienstes.

Die Gebührensatzung musste auf Grund der sich in den letzten Jahren geänderten Rahmenbedingungen angepasst und damit neu beschlossen werden.

Im Vorfeld fanden umfangreiche Verhandlungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen statt. Da sich die tatsächlichen Kosten erhöht hatten, führte dies zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der bis dahin vereinbarten Entgelte und somit auch zu einer Erhöhung der Gebühren im Rettungsdienst.

Alle Bürger, die über eine gesetzliche Krankenkasse, wie AOK, BARMER Ersatzkasse, IKK etc. abgesichert sind, müssen auch künftig nicht befürchten, vom Rettungsdienst eine Rechnung zu bekommen, sollten sie diesen auf Grund eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung in Anspruch genommen haben. Diese Kosten sind über die jeweilige Krankenkasse abgesichert.

Nur privat Versicherte sowie medizinische Einrichtungen haben die Kosten des Rettungseinsatzes entsprechend dieser Satzung zu tragen. Dabei sind die Gebühren und Entgelte in ihrer Höhe gleich, nur bei der Art und Weise deren Festsetzung, d.h. bei der Bezahlung wird unterschieden. Während die gesetzlichen Krankenkassen die Gebühren direkt an den Leistungserbringer - sprich den Rettungsdienst - zahlen, ist der privat Versicherte bzw. die medizinische Einrichtung zunächst zur Kostenerstattung gegenüber dem Rettungsdienst verpflichtet.

Der privat Versicherte holt sich dieses Geld von seiner jeweiligen Versicherung wieder zurück.

Gültig ist die neue Gebührensatzung ab 01.01.2010.

Die neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst wird am 20.01.2010 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie finden sie aber auch hier unter der Rubrik Rechtsgrundlagen.

 

Vorsorge für Notfälle - Neue Organisatorische Leiter Rettungsdienst und Leitende Notärzte

OrgL-ELW

Einsatzfahrzeug des OrgL

Die ärztliche Versorgung Verletzter stellt eine hohe Herausforderung dar. Der Landkreis ist dabei verpflichtet, eine entsprechende Vorsorge zu treffen.

Um die Einsatzaufgaben optimal erfüllen zu können, sind spezielle Strukturen erforderlich.

Der Landkreis hat sich gemeinsam mit den beteiligten Hilfsorganisationen, dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst und Ärzten das Ziel gestellt, dieses Hilfeleistungssystem noch weiter zu verbessern. Hierzu begannen bereits 2007 die entsprechenden Vorbereitungen.

Seit dem 1. August 2009 regeln nun zwei neue Richtlinien des Landrates für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst und den Leitenden Notarzt diese Grundsätze.

Die bisher bereits bestehenden Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL)-Gruppen, betrieben vom DRK Ortsverband Dippoldiswalde e.V. und der DRK Rettungsdienst gGmbH Freital, werden gemäß Richtlinie nun durch zwei weitere Gruppen ergänzt.

Dabei stellt die ASB Rettungsdienst gGmbH die dritte OrgL-Gruppe dar, deren organisatorischer Leiter durch den Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ins Ehrenamt berufen wurde.

Die vierte Gruppe für den Bereich Pirna befindet sich im Aufbau. Hier engagieren sich Ehrenamtliche des DRK OV Pirna e.V. gemeinsam mit denen der Johanniter Unfall Hilfe Heidenau.

Ohne dieses hohe ehrenamtliche Engagement und der umfassenden, auch finanziellen Unterstützung durch die Hilfsorganisationen, wäre ein solches qualitativ hochwertiges und flächendeckendes System nicht realisierbar.

Unser Service für Sie


  

Karte vom Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

Steffen Braun - Referatsleiter

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